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   BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2019,11341
BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2019,11341)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2019,11341)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2019,11341)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § ... 54 Abs. 2 VwGO, § 41 ZPO, §§ 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. e, 26 Abs. 3 DRiG, § 61 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 DRiG, § 61 Abs. 3 Satz 2 DRiG, § 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. e, § 54 VwGO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. e DRiG

  • rewis.io

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der Berufsrichter: Ausschluss eines Richters wegen Mitwirkung bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren; Mitwirkung an der mit dem Prüfungsantrag angegriffenen Maßnahme der Dienstaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes durch Mitwirkung bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 883
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16
    Dieser gehört gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 DRiG in Verbindung mit dem Beschluss des Präsidiums des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2017 dem Senat gesetzmäßig an (vgl. den in diesem Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 12. September 2018 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 2 ff.).

    Diese besteht, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16
    Wenn ein Vorgang als Maßnahme der Dienstaufsicht angegriffen wird, entspricht der Mitwirkung an dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nach § 54 Abs. 2 VwGO die Mitwirkung an dem mit dem Prüfungsantrag gemäß oder entsprechend §§ 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. e, 26 Abs. 3 DRiG angegriffenen Vorgang (vgl. den Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 2, mit dem ein Ausschließungsgrund bejaht worden ist).
  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Hinsichtlich des Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Schneider und des Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker hat die Antragstellerin ihre Ablehnungsgesuche allein auf deren Mitwirkung an den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsentscheidungen vom 27. März 2019 (NJW-RR 2019, 883) und vom 31. Oktober 2019 (juris) gestützt, mit denen unter anderem frühere Ablehnungsgesuche der Antragstellerin bzw. deren Anhörungsrüge zurückgewiesen wurden.

    Solche Gründe hat die Antragstellerin nicht benannt, sondern lediglich die von ihr behauptete "Aktenverfälschung" angeführt, mit der sich der Senat bereits im Beschluss vom 27. März 2019 (NJW-RR 2019, 883 Rn. 21 ff.) auseinandergesetzt hat.

    Gleiches gilt zum einen für die erneut angebrachten Vorwürfe einer "Aktenver fälschung" und deren "Verschleierung", für die der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 27. März 2019 (RiZ 2/16 - NJW-RR 2019, 883 Rn. 21 ff.) Bezug nimmt.

  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Der Ausschlussgrund des § 54 Abs. 2 VwGO erfasst das Verwaltungsverfahren, in dem die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Verwaltungsentscheidung ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 5 B 58.09, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der

    Die Antragstellerin hat in Kenntnis dieses Umstands im September 2019 durch ihren damaligen Verfahrensbevollmächtigten ein Ablehnungsgesuch gegen Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. N. zurück- und damit in Kauf genommen, dass er über eine von ihr zugleich ausdrücklich aufrecht erhaltene Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Senats vom 27. März 2019 (RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 ff.) durch Beschluss des Senats vom 31. Oktober 2019 (RiZ 2/16, juris) mitentschieden hat.
  • BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines

    Auch damit hat sich der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27. März 2019 (RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 883 Rn. 18, 21 ff.) und vom 13. April 2021 (RiZ 2/16, juris Rn. 5, 19 und 26; vgl. auch Beschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1) abschlägig befasst.
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